Ratgeber
Bestattungspflicht
Die Bestattungspflicht ist ein Teil der Totenfürsorge und wird über das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Demnach müssen die nächsten Angehörigen für eine ordnungsgemäße Beisetzung des Verstorbenen inklusive aller Formalitäten sorgen. In Niedersachsen ergibt sich die Bestattungspflicht aus § 8, Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).
Sofern zu Lebzeiten nicht anders vertraglich festgelegt, müssen die nächsten Angehörigen in folgender Rangfolge für die Bestattung Ihres Verstorbenen sorgen: der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, die Kinder, die Enkelkinder, die Eltern, die Großeltern und die Geschwister.
Kostentragungspflicht
Laut BGB § 1968 muss diese von dem oder den Erben übernommen werden. Falls dem oder den Erben die Tragung der Bestattungskosten nicht zugemutet werden kann, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen.
Trauerknigge
Wenn Sie die Einladung zu einer Beisetzung inklusive Trauerfeier erhalten haben, sollten Sie diesen Termin wahrnehmen oder ggf. rechtzeitig absagen.
Sofern nicht anders in der Traueranzeige vermerkt, sollten Sie dunkle Kleidung wählen, die dem Anlass gerecht wird. Erscheinen Sie pünktlich und stellen Sie Ihr Smartphone rechtzeitig aus. Haben Sie eine besonders persönliche Verbindung zu den Hinterbliebenen, ist eine Umarmung als Kondolenz angemessener als eine allzu förmliche Beileidsbekundung. Falls die Traueranzeige den Hinweis „Von Beileidsbekundungen am Grab ist abzusehen“ enthält, ist diese Bitte zu respektieren.
Besondere Erinnerungen
Neben den traditionellen Möglichkeiten, wie z. B. Fotos oder Kondolenzbüchern, gibt es weitere Wege, bleibende Erinnerungen zu gestalten.
Bereits in den antiken Bestattungskulturen galt die Erstellung von Erinnerungsschmuck, besonderen Grabbeigaben oder auch die Fertigung von Totenmasken zu den wichtigen Abschiedsritualen.
Jeder Mensch ist einzigartig
Ob Halskette, Fingerring, Armband oder Ohrring: Das Angebot individueller Gedenkschmuckstücke ist heute vielseitig. Fingerprints enthalten den unverwechselbaren Fingerabdruck eines Menschen. Ein Teil der Asche eines verstorbenen Menschen kann außerdem als Diamant oder Edelstein verarbeitet werden. Trauernde wünschen sich außerdem oft eine Lebend- und Totenmaske ihres verstorbenen Angehörigen, die aus Gips oder Bronze gefertigt wird.
Greifbarer Trost für die Trauerbewältigung – gerne informieren wir Sie über diese besonderen Gedenkformen.